Freizeit- und Reisebedingungen
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Liebe Teilnehmer/innen, liebe Eltern,
diese Reisebedingungen sollen Euch, Ihnen und uns
helfen, geschäftliche und rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
1. Rücktritt des/der Teilnehmenden, Ersatzperson
Der/die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Abmeldungen sind nur schriftlich möglich. Eine Bearbeitungsgebühr von 5% des jeweiligen Teilnehmerbeitrages behalten wir in jedem Fall ein.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Der Kirchberghof kann eine an gemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der Kirchberghof kann auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen; dieser beträgt bei einem Rücktritt
- zwischen der 07. - 04. Woche 50 %
- zwischen der 03. - 02. Woche 60 %
- in der letzten Woche 70 %
- und bei Nichtantritt 80 %
des Freizeitpreises, sofern der/die Teilnehmende nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden eingetreten ist. Der Kirchberghof behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Lässt sich der/die Teilnehmende mit Zustimmung des Kirchberghofes durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird lediglich die Bearbeitungsgebühr fällig. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzlichen Vorschriften entgegensteht.
2. Rücktritt durch den Kirchberghof
Der Kirchberghof kann vor Antritt der Freizeit vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Freizeit den Reisevertrag kündigen:
- Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Freizeit trotz Ermahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält; eine Erstattung des Reisepreises erfolgt nicht. Sämtliche durch den Rücktritt entstandenen Kosten übernehmen die Erziehungsberechtigten.
- Bis sechs Wochen vor Freizeitantritt, wenn die Pflicht, die Freizeit durchzuführen, den Veranstalter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Freizeit, bedeuten würde. Wird die Freizeit aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der/die Teilnehmende den eingezahlten Betrag unverzüglich zurück.
Ein Anspruch über die Rückzahlung des Reisepreises hinaus besteht nicht.
3. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Kirchberghofes für Schäden, die nicht Körperschäden sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis,
- soweit ein Schaden des/der Freizeitteilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit der Kirchberghof für einen dem/der Freizeitteilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftung des Kirchberghofes ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist. Der Kirchberghof haftet nicht für die Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Freizeitausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
4. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß durchgeführt, bestehen nur dann die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
b) Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen.
c) Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen.
d) Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen.
e) Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr nach dem vertraglichen Reiseende.
5. Anmelde- und Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung erfolgt über die im Internet befindlichen Anmeldeformulare. Diese sind auszufüllen. Eine Unterschrift erfolgt auf dem Reisepass/Freizeitpass, welcher vor Reisebeginn/ bei der Anmeldung abgegeben wird. Im Falle von minderjährigen Teilnehmenden ist auch von den Erziehungsberechtigten eine Unterschrift erforderlich. Die Anmeldung wird mit dem Eingang der in der Anmeldebestätigung angegebenen Anzahlung gültig. Nach Eingang der Anzahlung erhält der/die Teilnehmende eine Zahlungsbestätigung. 4-6 Wochen vor der Freizeit erhält der/die Teilnehmende einen Brief mit der Aufforderung, die Restzahlung zu überweisen. Die Restzahlung muss vor Beginn der Freizeit dem genannten Konto des Kirchberghofes zugehen. Freizeitabhängig kann auch eine geänderte Bankverbindung angegeben sein. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5 % oder einer zulässigen erheblichen Änderung, kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.
6. Filme und Fotos / Medien
Der/die Teilnehmende erklärt sich mit seiner Unterschrift auf einem separaten Datenschutzformular damit einverstanden, dass die während der Freizeitmaßnahme gemachten Film- und Fotoaufnahmen zu eigenen Werbezwecken genutzt werden, sowie in Print- und Onlinemedien und sozialen Netzwerken veröffentlicht werden dürfen. Entsprechende Einschränkungen sind kenntlich zu machen. Das Formular wird 4-6 Wochen vor Freizeitbeginn zugesendet und muss vor Antritt der Reise vorliegen.
7. Versicherungen
Der Kirchberghof schließt für alle Teilnehmende eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Wir empfehlen für die Auslandsfreizeiten den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sowie einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Der Kirchberghof
29.01.2025
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